| Weiterführende Informationen zum Thema: KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAEGE
Die günstigste Versicherung zu finden und gleichzeitig optimal abgesichert zu sein, ist bei der heutigen Angebots- und Tarifvielfalt nicht immer leicht.
Wenn Sie sich umfassend zum Thema Versicherung informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Bedarfsanalyse, die Ihnen hilft, für Ihre Situation den optimalen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Krankenversicherungsbeiträge
Die Mittel für die Krankenversicherung werden durch Krankenversicherungsbeiträge
und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Krankenversicherungsbeiträge sind
so zu bemessen, dass sie zusammen mit den sonstigen Einnahmen die vorgesehenen
Ausgaben und die vorgeschriebene Auffüllung der Rücklage decken.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Krankenversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer bei der Krankenkasse einzuzahlen.
Die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge bestimmt sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten und dem allgemeinen Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse.
Die Krankenversicherungsbeiträge werden am Zahltag fällig. Der Zahltag wird in der Satzung der Krankenkasse festgelegt (§ 194 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Wenn das Arbeitsentgelt betriebsüblich erst nach dem 10. des Folgemonats abgerechnet wird, so muß bis zum Fälligkeitstermin eine Abschlagszahlung geleistet werden. In Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld. Sie ergibt sich durch sorgfältige Schätzung. Grundlage sind die Vormonatsbeiträge und die seitdem eingetretenen Personal und Entgeltveränderungen. Eine eventuelle Restschuld wird eine Woche nach dem betrieblichen Abrechnungstermin fällig.
Presse
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